|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Detektei VERITAS ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei VERITAS und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschliessungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Detektei VERITAS gefasst werden.
Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei VERITAS nach pflichtgemässem Ermessen.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Detektei VERITAS ist – soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist – Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung der Detektei, Dienstvertrag. Die Detektei schliesst aus, den Erfolg zu schulden.
Alle Berichte der Detektei VERITAS werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
Die Detektei VERITAS unterliegt der Schweigepflicht.
Im Rahmen des erteilten Auftrages darf die Detektei VERITAS nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Detektei VERITAS, unter Hinweis darauf, den Auftrag zurückgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe von Informanten der Detektei VERITAS.
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei VERITAS zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei VERITAS Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen.
Die Erledigung des Auftrages kann von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei die Arbeit bis zu einer weiteren Vorschusszahlung unterbrechen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei VERITAS in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
Wird die Detektei VERITAS infolge der Ausführung des Auftrages in gerichtlichen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäss den Sätzen der Detektei VERITAS zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung der Detektei VERITAS anzurechnen.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt zu haben und keine gesetzwidrigen Ziele zu verfolgen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Köln
|